Ein Privatarzt oder Wahlarzt ist ein niedergelassener Arzt, der nicht in einem Vertragsverhältnis zur Krankenkasse seiner Patientin bzw seines Patienten steht.
Der entscheidende Vorteil des Wahlarztes ist der Faktor „Zeit“: Als Wahlarzt habe ich deutlich mehr Zeit für das Gespräch mit Ihnen und für die Untersuchung und Behandlung. Außerdem gibt es in der Ordination selbst nahezu keine Wartezeit.
Das Honorar für die Ordination beträgt €240. Für die Leistungen stelle ich eine Privathonorarnote aus. Die Verrechnung des Honorars erfolgt direkt zwischen Ihnen und mir. Die Bezahlung erfolgt nach der Ordination bar. Bankomat- oder Kreditkarten werden nicht angenommen. Sie haben die Möglichkeit, die Honorarnote bei Ihrer Krankenkasse einzureichen. Es gibt grundsätzlich Anspruch auf Rückerstattung von 80 Prozent des Betrages, den eine Ärztin bzw ein Arzt mit Kassenverträgen für dieselbe Leistung erhält. Wenn Sie eine private Gesundheitsversicherungen haben, wird das Wahlarzthonorar in vielen Fällen zur Gänze übernommen.
Für Leistungen, die nicht im Tarifkatalog der jeweiligen Krankenkasse enthalten sind, wie z.B. Impfungen, Eignungs- und Tauglichkeitsgutachten, Reiseprophylaxe, etc. erfolgt von den Kassen keine Kostenerstattung.